Mineralölgehalt in Wasser

Unter Mineralöl versteht man die aus mineralischen Rohstoffen (Erdöl, Braun-, Steinkohle, Holz, Torf) gewonnenen flüssigen Destillationsprodukte, die im wesentlichen aus Gemischen von gesättigten Kohlenwasserstoffen bestehen. Zu den Mineralölprodukten gehören z. B. Benzin, Diesel-, Heiz- und Schmieröle, Leuchtpetroleum, Bitumen usw.

Kohlenwasserstoffe sind in Wässern vorwiegend emulgiert, suspendiert, kolloidal oder auch gelöst enthalten. Das analytische Verfahren zum Nachweis von Mineralöl und dessen Produkten in Wasser muss sowohl die Bestimmung hoher Konzentrationen dieser Stoffe - verursacht durch Unfälle oder unerlaubte Einleitung - wie auch geringer, für die Trinkwassergewinnung jedoch wichtiger Spuren derartiger Verunreinigungen ermöglichen.

Das Verfahren zur Bestimmung von Kohlenwasserstoffen ist in der Norm DIN 38 409 - H18 beschrieben. Grundlage des Verfahrens ist die Extraktion der Kohlenwasserstoffe aus dem Wasser mit 1,1,2-Trichlortrifluorethan. Evtuell vorhandene lipophile Stoffe, die nicht zu den Kohlenwasserstoffen gehören, werden durch Adsorption an Aluminiumoxid entfernt. Die quantitative Bestimmung erfolgt infrarotspektroskopisch durch Auswertung von drei für Kohlenwasserstoffe charakteristischen IR-Banden. Dabei kann zwischen drei Gruppen unterschieden werden:

Ottokraftstoffe (Benzin) mit hohem Anteil an CH3-Gruppen Mitteldestillate und alle übrigen Produkte mit überwiegend CH2-Gruppen Produkte mit überwiegendem Aromatengehalt (z. B. Teeröl) Aufgrund der Bedenklichkeit des in der DIN Norm vorgegebenen Lösungsmittels 1,1,2- Trichlortrifluorethan wird die Norm DIN 38 409 - H18 inzwischen nicht mehr empfohlen. Als Alternative wird das Verfahren H53 angeboten, auf das die Abwasserverordnung mittlerweile verweist. Der weitere Einsatz der Methode H18 steht im Ermessen des Anwenders.

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