Gleitmittel

Gleitmittel sind Hilfsstoffe, welche die Verarbeitung von Thermoplasten erleichtern, indem sie die Fließeigenschaften verbessern und die Wandhaftung an den Maschinenteilen regulieren, die mit der Schmelze in Berührung kommen. Ihr Gebrauch und ihre Differenzierung nehmen zu, je schwieriger und spezialisierter der Formgebungsprozess ist.

Gleitmittel können aber neben ihrer Hauptaufgabe, der Fließverbesserung, noch andere wichtige Funktionen übernehmen. Sie können zusätzlich Schmelzbeschleuniger, Glanzgeber, Antiblock- und Antiklebemittel, Antistatikum, Co-Stabilisator und als solcher Farbverbesserer sowie Festigkeitsverstärker sein.

Ihrer Natur nach sind Gleitmittel organische Verbindungen, teils natürlichen Ursprungs, wie Erdöl und tierische bzw. pflanzliche Fette und Wachse, teils reine Syntheseprodukte, wie niedermolekulare, wachsartige Kunststoffe. Sie werden meist als gut rieselfähige, nicht klumpende Pulver mit Schmelztemperaturen bis ca. 150°C, in geringem Maße auch als Flüssigkeiten gehandelt. Pastöse Produkte werden ihrer unbequemen Handhabung wegen nicht verwendet. Der Einsatz von Gleitmitteln ermöglicht Spritzgussprozesse unter Einsatz von niedrigviskosen Schmelzen unter Vermeidung der Zersetzung der Kunststoffmoleküle, was sich im Endeffekt positiv auf die physikalischen Eigenschaften der Werkstücke auswirkt.

Was Gleitmittel leisten müssen, ist eindeutig: Sie sollen die Verarbeitung der Kunststoffe so erleichtern, dass die Produktion störungsfrei und ökonomisch läuft und das Endprodukt technisch und ästhetisch einwandfrei ist.

Ebenso wichtig ist jedoch das Wissen um die möglichen schädlichen Nebenwirkungen, die sich in manchen Fällen schon während der Verarbeitung, manchmal auch erst nach längerer Zeit zeigen. Man denke nur an die Wärmestandfestigkeit von Rohren oder die Lebensdauer von Dachrinnen oder Fassadenverkleidungen.

Um unerwünschte Nebenwirkungen zu vermeiden, ist eine überlegte Stoffauswahl erforderlich, wobei es allerdings nicht ohne Kompromisse geht. Folgende Anforderungen sind zu berücksichtigen:

Die Gleitmittel sollen bei der Verarbeitungstemperatur nicht flüchtig sein und nicht qualmen. Die Mittel sollen während der Verarbeitung nicht aus dem Kunststoff austreten oder als Gleitschiene den Austritt von Pigmenten oder Farbstoffen verursachen.

Die Verbindungen dürfen auf keinen Fall die Thermostabilität der Mischung verringern und damit Verfärbung und Abbau induzieren. Bei transparenten Kunststoffen darf keine Trübung eintreten. Die mechanischen Eigenschaften des Polymers darf nicht verändert werden. Die Licht- und Wetterbeständigkeit sollte zumindest nicht verschlechtert werden. Beim Lagern der Kunststoffteile darf das Gleitmittel nicht ausschwitzen und dadurch die Oberfläche für Bedrucken, Verschweißen, Streichen oder Kleben untauglich machen.

Gleitmittel müssen außerdem physiologisch unbedenklich sein und der Gesetzgebung der verschiedenen Länder entsprechen.

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