Härteprüfung nach Shore

Bei dem Härteprüfverfahren für Kunststoffe nach Shore handelt es sich um eine Eindringhärteprüfung.

Die Verformung (Eindringtiefe) wird dabei - wegen der hohen elastischen Rückfederung - im Gegensatz zu Metallen unter Last und nach festgelegten Zeiten ermittelt.

Die Bestimmung der Shorehärte erfolgt nach DIN 53 505. Kennwerte sind die Shore-A-Härte und die Shore-D-Härte. Unter der Shorehärte wird der Widerstand gegen das Eindringen eines Körpers bestimmter Form unter definierter Druckkraft verstanden.

Das Härteprüfverfahren nach Shore wurde für Gummi und Kautschuk entwickelt. Shore A kann jedoch auch angewandt werden für weiche oder weichgemachte Kunststoffe, die nicht mehr im Kugeleindruckversuch DIN ISO 2039 T1 geprüft werden können. Shore D kann auch für härtere Kunststoffe eingesetzt werden.

Die Shorehärten lassen sich mit einfachen Messgeräten (Härteprüfgeräte nach Shore A bzw. Shore D) ermitteln, ergeben jedoch keine große Genauigkeit. Die Messgeräte für die Bestimmung der jeweiligen Shorehärten unterscheiden sich in der Geometrie des Eindringkörpers und der jeweils angewandten Federkraft, mit der der Eindringkörper in den Probenkörper eingedrückt wird. Die Eindringtiefe als Maß für die Shorehärte wird auf einer Messuhr angezeigt.

Die Härteskala umfasst einen Bereich von 0 bis 100, wobei 0 der kleinsten, 100 der größten Härte entspricht. Bei der Durchführung der Prüfung ist zu beachten, dass die ermittelten Härtewerte sehr stark von der Dicke der Probekörper beeinflusst werden.

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